Allgemeine Geschäftsbedingungen für Promotionaktionen und Ambientmedia Kampagnen

§1 Geltung der Bedingungen

Leistungen und Angebote des Verwenders erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verwender sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

1. Die Angebote des Verwenders sind stets freibleibend. Aufträge und mündliche Absprachen bedürfen ausnahmslos der schriftlichen Bestätigung.

2. Der Auftragsumfang ist detailliert zu beschreiben. Nachfolgendes gilt grundsätzlich:

a) Die zu verteilenden Werbemittel sind frei Lager bei uns anzuliefern. Auf Wunsch holen wir Werbemittel, auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers, an einem vereinbarten Ort ab.

b) Wir übernehmen keine Haftung für bei uns lagernde Werbemittel. Diese sind ggf. vom Kunden zu versichern.

c) Die Verpackung muß transportfähig sein und eindeutig die Stückzahl der verpackten Menge erkennen lassen. Die Gesamtmenge muß in zahlenmäßig gleiche Stückzahlen unterteilt sein, max. 1.000 Stück. pro Stapel oder Paket. Bei Nichtbeachtung können wir dadurch entstehende außergewöhnliche Mehrarbeiten dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

d) Pünktliche Bereitstellung (wie vereinbart)ist sicherzustellen. Bei Verzögerung entstehende Mehrkosten können durch uns berechnet werden.

§ 3 Liefer- und Leistungszeit

1. Die von uns genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Wir sorgen für ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung des übernommenen Auftrages, wobei ein angemessener Spielraum von einigen Tagen, je nach Auftragsumfang, uns für unvorhergesehene Schwierigkeiten eingeräumt wird, um qualitative Leistung zu gewährleisten. Dies gilt auch für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt. Wenn die Behinderung länger als 10 Tage dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

3. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von unserer Seite.

§ 4 Vertragserfüllung

1. Für den Inhalt der uns zur Verfügung gestellten Werbeschriften, Warenproben etc. haftet der Auftraggeber.

2. Wird für eine Werbemaßnahme durch behördliche Bestimmungen Bußgeld o.ä. erhoben, so haftet der Auftraggeber. Wird eine Werbemaßnahme verboten, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, ohne regreßpflichtig zu werden und ohne das unsere Ansprüche gemindert werden. Bei uns bereits angefallene Kosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.

3. Wir haften nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Unsere Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Mängelrügen sind sofort während der Aktion mündlich und spätestens 3 Tage nach Aktionsbeendigung schriftlich geltend zu machen. Diese Angaben müssen präzise Daten beinhalten. Sie werden von uns sofort überprüft, abgestellt und berichtigt, soweit die Angabe nicht auf einer nicht beweisbaren Verallgemeinerung beruht. Das Recht einer Nachbesserung steht uns zu, ohne daß unsere Ansprüche gemindert werden.

5. Ist ein Auftrag von uns bestätigt, so ist auch die dafür benötigte Kapazität eingeplant. Tritt der Auftraggeber von seinem Auftrag zurück, werden folgende Stornokosten fällig: Absage bis 14 Tage vor Aktionsbeginn – 50% der Gesamtkosten, danach 100% der Gesamtkosten. Genehmigungskosten sind bei Terminänderungen oder Stornierungen grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Die Absage muss schriftlich erfolgen, den Nachweis für den rechtzeitigen Eingang trägt der Auftraggeber.

6. Punkt 5 gilt auch bei Abbruch der Aktion nach Beginn, wenn die Aktion nicht durchgeführt werden kann, aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben. (z.B. fehlende Genehmigung seitens Behörden, Promotionmaterial nicht vor Ort, zu schlechtes Wetter für Outdoor-Aktionen usw.)

7. Kann die Aktion nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, weil wir von Vorlieferanten nicht rechtzeitig beliefert worden sind, können wir vom Auftrag zurücktreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.

§ 5 Zahlung

1. Rechnungen sind wie folgt zahlbar: 50 % bei Auftragserteilung, Rest 2 Wochen vor Aktionsbeginn. Fremdkosten wie z. B. Genehmigungskosten sind grundsätzlich sofort nach Erteilung der Genehmigung ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

3. Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir ab dem 11. Tag Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite berechnen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. In diesem Fall sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind wir außerdem berechtigt, einen laufenden Auftrag abzubrechen. Unser Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens und auf Ersatz entgangenen Gewinns bleibt unberührt.

4. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn M.ngelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

5. Sofern Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Kunden bestehen – etwa durch Auskünfte einer Wirtschafsauskunftei – sind wir berechtigt, die Ausführung oder Fortsetzung eines Auftrages von einer Vorauszahlung bis zu 100 % des Auftragswertes abhängig zu machen, auch wenn wir den Auftrag bereits schriftlich unter Verwendung anderer Zahlungskonditionen, bestätigt haben.

§ 6 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 7 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Soweit gesetzlich zulässig, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen

Stand Oktober 2019

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. Die Erteilung eines Anzeigenauftrages ist verbindlich.

2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden.

3. Für die kostenlose und rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

4. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung sowie Übertragungsfehler per Telefax, email o.ä. – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und dem Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlags für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen steht dem Verlag eine Nachbesserung in Form einer Ersatzanzeige in der nächst erreichbaren Ausgabe zu.

5. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden, meldet sich der Auftraggeber nicht innerhalb der festgesetzten Frist, gilt die

Freigabe damit als automatisch erteilt. Wenn nicht ausdrücklich anders genannt oder vereinbart, beträgt die Frist für die Fehlerkorrektur 3 Tage ab Versand des Probe-/Korrekturabzugs.

6. Die Berechnung erfolgt nach Eingang der Druckvorlagen beim Verlag.

7. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung von Aufträgen bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, das Erscheinen der Anzeige(n) ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig machen.

8. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

9. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen (Zeichnungen, Repros, Filme) sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zu tragen, sofern nicht im Einzelfall andere Vereinbarungen getroffen werden.

10. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.

11. Erfüllungsort ist Berlin. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Berlin.

12. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an. Er haftet aber nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, bzw. den ggfls. erforderlichen Neudruck der Druckschrift.

13. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.

14. Für nicht oder nicht termingerecht ausgeführte Anzeigenaufträge wird kein Schadenersatz geleistet. Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Auftragserfüllung oder Schadenersatz. Werden bei ganz oder zum wesentlichen Teil durch Anzeigen finanzierte Titel nicht genügend Anzeigen verkauft, wird die betreffende Druckschrift nicht erstellt. In diesem Fall ist der Verlag berechtigt, vom Anzeigenauftrag einseitig zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.

15. Für zu gestaltende Anzeigen wählt der Verlag die Schrift, Satzanordnung und Umrandung entsprechend seiner technischen Möglichkeiten. Platzierungswünsche werden nach den gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt, ein Anspruch auf Einhaltung besteht nicht. Wird ein mit Aufpreis bezahlter Platzierungswunsch nicht eingehalten, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung des Aufpreises für die gewünschte Platzierung, weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Stellt der Werbungtreibende Druckunterlagen zur Verfügung, so sind, wenn ein ungenügender Abdruck auf mangelhafte Druckunterlage zurückzuführen ist, Ansprüche jeder Art ausgeschlossen. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen ist jeder Anspruch ausgeschlossen, wenn der Inserent nicht vor Drucklegung der nächsten Anzeige auf den Fehler hinweist.

16. Für Anzeigenaufträge gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die z.Z. gültige Preisliste. Abweichungen haben nur Gültigkeit nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag.

17. Für eine korrekte Orthografie von telefonisch übermittelten und/oder durch den Verlag selbst gesetzten Anzeigentexten übernimmt der Verlag keine Haftung. Für die Richtigkeit ist allein der Auftraggeber durch Prüfung eines anzufordernden Korrekturabzugs verantwortlich.

18. Anzeigen, die für die Erscheinung in Teilausgaben gebucht wurden, ist der Verlag berechtigt, auch in weitern Teilausgaben oder der Gesamtausgabe erscheinen zu lassen, sofern dies für ihn produktionstechnisch günstiger ist.

19. Alle Angaben zur Reichweite und Druckauflage unterliegen ständigen Änderungen und sind daher unverbindlich. Weicht die tatsächlich verbreitete Auflage mehr als 15 % von einer garantierten Auflage ab, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rechnungsminderung in gleicher prozentualer Höhe, abzgl. einer ggfls. bereits bei Auftragserteilung erhaltenen Preisreduzierung/Rabatt.

20. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so werden sie durch gültige Bestimmungen ersetzt, die dem von den Vertragsparteien gewollten Zweck am nächsten kommen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und des Vertrags wird hiervon nicht berührt.

21. Jederzeitige Änderungen an unseren allg. Geschäftsbedingungen behalten wir uns vor. Die jeweils aktuelle Fassung unserer allg. Geschäftsbedingungen sowie die allg. Geschäftsbedingungen für Beilagen, digitale Werbung und Promotions sind ausschließlich auf unserer Homepage unter www.huhle-media.de/kontakt/agb einsehbar bzw. können dort heruntergeladen werden.