Allgemeine Geschäftsbedingungen für Promotionaktionen und Ambientmedia Kampagnen
§1 Geltung der Bedingungen
Leistungen und Angebote des Verwenders erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verwender sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote des Verwenders sind stets freibleibend. Aufträge und mündliche Absprachen bedürfen ausnahmslos der schriftlichen Bestätigung.
2. Der Auftragsumfang ist detailliert zu beschreiben. Nachfolgendes gilt grundsätzlich:
a) Die zu verteilenden Werbemittel sind frei Lager bei uns anzuliefern. Auf Wunsch holen wir Werbemittel, auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers, an einem vereinbarten Ort ab.
b) Wir übernehmen keine Haftung für bei uns lagernde Werbemittel. Diese sind ggf. vom Kunden zu versichern.
c) Die Verpackung muß transportfähig sein und eindeutig die Stückzahl der verpackten Menge erkennen lassen. Die Gesamtmenge muß in zahlenmäßig gleiche Stückzahlen unterteilt sein, max. 1.000 Stück. pro Stapel oder Paket. Bei Nichtbeachtung können wir dadurch entstehende außergewöhnliche Mehrarbeiten dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
d) Pünktliche Bereitstellung (wie vereinbart)ist sicherzustellen. Bei Verzögerung entstehende Mehrkosten können durch uns berechnet werden.
§ 3 Liefer- und Leistungszeit
1. Die von uns genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Wir sorgen für ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung des übernommenen Auftrages, wobei ein angemessener Spielraum von einigen Tagen, je nach Auftragsumfang, uns für unvorhergesehene Schwierigkeiten eingeräumt wird, um qualitative Leistung zu gewährleisten. Dies gilt auch für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt. Wenn die Behinderung länger als 10 Tage dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
3. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von unserer Seite.
§ 4 Vertragserfüllung
1. Für den Inhalt der uns zur Verfügung gestellten Werbeschriften, Warenproben etc. haftet der Auftraggeber.
2. Wird für eine Werbemaßnahme durch behördliche Bestimmungen Bußgeld o.ä. erhoben, so haftet der Auftraggeber. Wird eine Werbemaßnahme verboten, sind wir berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, ohne regreßpflichtig zu werden und ohne das unsere Ansprüche gemindert werden. Bei uns bereits angefallene Kosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.
3. Wir haften nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Unsere Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Mängelrügen sind sofort während der Aktion mündlich und spätestens 3 Tage nach Aktionsbeendigung schriftlich geltend zu machen. Diese Angaben müssen präzise Daten beinhalten. Sie werden von uns sofort überprüft, abgestellt und berichtigt, soweit die Angabe nicht auf einer nicht beweisbaren Verallgemeinerung beruht. Das Recht einer Nachbesserung steht uns zu, ohne daß unsere Ansprüche gemindert werden.
5. Ist ein Auftrag von uns bestätigt, so ist auch die dafür benötigte Kapazität eingeplant. Tritt der Auftraggeber von seinem Auftrag zurück, werden folgende Stornokosten fällig: Absage bis 14 Tage vor Aktionsbeginn – 50% der Gesamtkosten, danach 100% der Gesamtkosten. Genehmigungskosten sind bei Terminänderungen oder Stornierungen grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Die Absage muss schriftlich erfolgen, den Nachweis für den rechtzeitigen Eingang trägt der Auftraggeber.
6. Punkt 5 gilt auch bei Abbruch der Aktion nach Beginn, wenn die Aktion nicht durchgeführt werden kann, aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben. (z.B. fehlende Genehmigung seitens Behörden, Promotionmaterial nicht vor Ort, zu schlechtes Wetter für Outdoor-Aktionen usw.)
7. Kann die Aktion nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, weil wir von Vorlieferanten nicht rechtzeitig beliefert worden sind, können wir vom Auftrag zurücktreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
§ 5 Zahlung
1. Rechnungen sind wie folgt zahlbar: 50 % bei Auftragserteilung, Rest 2 Wochen vor Aktionsbeginn. Fremdkosten wie z. B. Genehmigungskosten sind grundsätzlich sofort nach Erteilung der Genehmigung ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
3. Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir ab dem 11. Tag Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite berechnen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. In diesem Fall sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind wir außerdem berechtigt, einen laufenden Auftrag abzubrechen. Unser Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens und auf Ersatz entgangenen Gewinns bleibt unberührt.
4. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn M.ngelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
5. Sofern Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Kunden bestehen – etwa durch Auskünfte einer Wirtschafsauskunftei – sind wir berechtigt, die Ausführung oder Fortsetzung eines Auftrages von einer Vorauszahlung bis zu 100 % des Auftragswertes abhängig zu machen, auch wenn wir den Auftrag bereits schriftlich unter Verwendung anderer Zahlungskonditionen, bestätigt haben.
§ 6 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 7 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Soweit gesetzlich zulässig, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen
Stand Oktober 2019
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. Die Erteilung eines Anzeigenauftrages ist verbindlich.
2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden.
3. Für die kostenlose und rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
4. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung sowie Übertragungsfehler per Telefax, email o.ä. – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und dem Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlags für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen steht dem Verlag eine Nachbesserung in Form einer Ersatzanzeige in der nächst erreichbaren Ausgabe zu.
5. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden, meldet sich der Auftraggeber nicht innerhalb der festgesetzten Frist, gilt die
Freigabe damit als automatisch erteilt. Wenn nicht ausdrücklich anders genannt oder vereinbart, beträgt die Frist für die Fehlerkorrektur 3 Tage ab Versand des Probe-/Korrekturabzugs.
6. Die Berechnung erfolgt nach Eingang der Druckvorlagen beim Verlag.
7. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung von Aufträgen bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, das Erscheinen der Anzeige(n) ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig machen.
8. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
9. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen (Zeichnungen, Repros, Filme) sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zu tragen, sofern nicht im Einzelfall andere Vereinbarungen getroffen werden.
10. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.
11. Erfüllungsort ist Berlin. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Berlin.
12. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an. Er haftet aber nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, bzw. den ggfls. erforderlichen Neudruck der Druckschrift.
13. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.
14. Für nicht oder nicht termingerecht ausgeführte Anzeigenaufträge wird kein Schadenersatz geleistet. Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Auftragserfüllung oder Schadenersatz. Werden bei ganz oder zum wesentlichen Teil durch Anzeigen finanzierte Titel nicht genügend Anzeigen verkauft, wird die betreffende Druckschrift nicht erstellt. In diesem Fall ist der Verlag berechtigt, vom Anzeigenauftrag einseitig zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
15. Für zu gestaltende Anzeigen wählt der Verlag die Schrift, Satzanordnung und Umrandung entsprechend seiner technischen Möglichkeiten. Platzierungswünsche werden nach den gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt, ein Anspruch auf Einhaltung besteht nicht. Wird ein mit Aufpreis bezahlter Platzierungswunsch nicht eingehalten, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung des Aufpreises für die gewünschte Platzierung, weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Stellt der Werbungtreibende Druckunterlagen zur Verfügung, so sind, wenn ein ungenügender Abdruck auf mangelhafte Druckunterlage zurückzuführen ist, Ansprüche jeder Art ausgeschlossen. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen ist jeder Anspruch ausgeschlossen, wenn der Inserent nicht vor Drucklegung der nächsten Anzeige auf den Fehler hinweist.
16. Für Anzeigenaufträge gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die z.Z. gültige Preisliste. Abweichungen haben nur Gültigkeit nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag.
17. Für eine korrekte Orthografie von telefonisch übermittelten und/oder durch den Verlag selbst gesetzten Anzeigentexten übernimmt der Verlag keine Haftung. Für die Richtigkeit ist allein der Auftraggeber durch Prüfung eines anzufordernden Korrekturabzugs verantwortlich.
18. Anzeigen, die für die Erscheinung in Teilausgaben gebucht wurden, ist der Verlag berechtigt, auch in weitern Teilausgaben oder der Gesamtausgabe erscheinen zu lassen, sofern dies für ihn produktionstechnisch günstiger ist.
19. Alle Angaben zur Reichweite und Druckauflage unterliegen ständigen Änderungen und sind daher unverbindlich. Weicht die tatsächlich verbreitete Auflage mehr als 15 % von einer garantierten Auflage ab, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rechnungsminderung in gleicher prozentualer Höhe, abzgl. einer ggfls. bereits bei Auftragserteilung erhaltenen Preisreduzierung/Rabatt.
20. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so werden sie durch gültige Bestimmungen ersetzt, die dem von den Vertragsparteien gewollten Zweck am nächsten kommen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und des Vertrags wird hiervon nicht berührt.
21. Jederzeitige Änderungen an unseren allg. Geschäftsbedingungen behalten wir uns vor. Die jeweils aktuelle Fassung unserer allg. Geschäftsbedingungen sowie die allg. Geschäftsbedingungen für Beilagen, digitale Werbung und Promotions sind ausschließlich auf unserer Homepage unter www.huhle-media.de/kontakt/agb einsehbar bzw. können dort heruntergeladen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für digitale Recruiting Dienstleistungen
Stand März 2023
§1 Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der huhle media GmbH, auch handelt unter den Markenbezeichnungen halloAZUBI.de und halloTALENT.de, nachfolgend genannt Auftragnehmer und dem Empfänger der Leistungen, nachfolgend bezeichnet als Auftraggeber, im Geschäftsbereich „Digitale Recruiting-Dienstleistungen“ mit Ausnahme von Personalvermittlung, Verlagsprodukten und digitalen Plattformen des Auftragnehmers.
2. Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) und Gewerbetreibende.
3. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden selbst dann keine Anwendung auf die Geschäftsbeziehung, geschlossene Verträge oder Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wenn der Auftraggeber diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§2 Leistungen
1. Im Geschäftsbereich „Digitale Recruiting-Dienstleistungen“ bietet der Auftragnehmer digitale Recruiting-Angebote und umfassende Lösungen zur digitalen Gewinnung von Mitarbeitern an. Dazu gehören u.a. die Konzeption individueller Recruiting-Prozesse, Copys (Werbetexte) und Landingpages sowie gezielte digitale Werbemaßnahmen im Internet.
2. Die konkreten Leistungen ergeben sich jeweils aus den jeweiligen individuellen Angeboten, bzw. Mediadaten und Buchungsbestätigungen des Auftragnehmers. Dem Auftragnehmer steht in Bezug auf die von ihr zu erbringenden Leistungen hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3. Soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen in seinem Namen beauftragt, erteilt er insoweit dem Auftragnehmer eine entsprechende Vollmacht.
4. Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, die Leistungserfüllung sowohl einzelner oder aller Pflichten aus dem Vertrag nach eigenem Ermessen mit eigenen Mitarbeitern zu erbringen, oder Dritte, insbesondere Subunternehmer, zu beauftragen.
5. Die Parteien sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen oder/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Bewerbern oder dergleichen) schuldet.
6. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des Auftragnehmers, die dieser für den Auftraggeber erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des Auftraggebers temporär oder permanent sperren. Der Auftragnehmer hat hierauf keinen Einfluss und haftet nicht für derartige Vorkommnisse. Sein Vergütungsanspruch bleibt insoweit unberührt.
7. Werden wichtige Absprachen im Rahmen der Kampagne zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer oder vom Auftragnehmer beauftragte Dritte fernmündlich oder per Video-Konferenz abgesprochen, willigt der Auftraggeber ein, das der Auftragnehmer diese zu Dokumentationszwecken elektronisch aufzeichnet.
8. Der Anspruch auf die Leistung des Auftragnehmers ist nicht übertragbar. Der Auftraggeber darf die Leistung keinem Dritten übertragen oder sonst wie zugänglich machen.
9. Sollte eine individuell vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterliegen, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich sowie nach Erfüllung aller Leistungen zusätzlich die Teil- bzw- Gesamtabnahme unter Fristsetzung von sieben Tagen verlangen. Die abzunehmenden (Teil-)Leistungen gelten auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb der vorgenannten Frist keine aus seiner Sicht noch zu beseitigende Mängel schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer anzeigt.
§3 Vertragsschluss
1. Unsere Homepages und Mediadaten, Werbeanzeigen oder Mailings gelten stets freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
2. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kann schriftlich, in Textform oder fernmündlich erfolgen
3. Die Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber, stellt ein verbindliches Angebot des Auftraggebers auf Vertragsabschluss dar. Der Vertrag kommt zustande, sofern der Auftragnehmer nicht innerhalb von 10 Tagen widerspricht.
4. Ist die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer von einer Mitwirkung durch den Auftraggeber abhängig, verpflichtet sich der Auftraggeber, seiner Mitwirkungspflicht stets unverzüglich nach Aufforderung des Auftragnehmers nachzukommen. Für Nachteile, die aus einer Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstehen, haftet der Auftraggeber.
§4 Vergütung
1. Die Höhe der konkreten vom Auftraggeber zu zahlenden Vergütung ergibt sich aus den Angeboten des Auftragnehmers.
2. Ist bei Verträgen ein Mediabudget getrennt ausgewiesen, wird bei vorzeitiger Kündigung/Beendigung einer Kampagne ein verbleibendes Recruiting-Mediabudget auf das Recruiting-Mediabudget einer künftigen Beauftragung innerhalb von 12 Monaten durch den Auftraggeber angerechnet.
Bei sog. Komplettangeboten (ein Kampagnengesamtpreis) erfolgt keine Rückvergütung von Teil-/Restsummen.
3. Die vereinbarten Vergütungen sind stets -wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart- vor Beginn der Kampagne zu zahlen. Bei Verlängerung der Kampagne über die vereinbarte Laufzeit hinaus, sind alle anfallenden Vergütungen erneut vor Beginn des Verlängerungszeitraums zu zahlen.
4. Zahlt der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer Rechnung, gerät er in Zahlungsverzug. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann der Auftragnehmer weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Rechnungsbetrags einbehalten. Für alle daraus resultierenden Folgen für den erhofften Kampagnenerfolg haftet der Auftraggeber.
5. Ist für die Erbringung der Leistung des Auftragnehmers eine Mitwirkung des Auftraggebers notwendig und unterlässt der Auftraggeber eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.
§5 Beginn, (Kampagnen-)Laufzeit & Kündigung
1. Der Vertrag ist für die im individuellen Angebot des Auftragnehmers festgelegte Laufzeit der Kampagne geschlossen. Die Kampagnenlaufzeit beginnt mit der Online-Stellung des Stellenangebots des Auftraggebers.
2. Für individuelle Kampagnen kann eine Mindestlaufzeit vereinbart werden, die sich automatisch um jeweils einen Monat verlängert, sofern der Auftraggeber nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. Verlängerungslaufzeit kündigt.
3. Für den Fall, dass alle Stellen einer Kampagne vor Ablauf der Vertragslaufzeit besetzt sind und die Kampagne aus diesem Grund auf Wunsch des Auftraggebers vorzeitig beendet werden soll, hat der Auftraggeber bei sog. Komplettangeboten (ein Kampagnengesamtpreis) keinen Anspruch auf Rückvergütungen. Ist bei Verträgen ein Mediabudget getrennt ausgewiesen, wird bei vorzeitiger Kündigung/Beendigung einer Kampagne ein verbleibendes Recruiting-Mediabudget auf das Recruiting-Mediabudget einer künftigen Beauftragung innerhalb von 12 Monaten durch den Auftraggeber angerechnet. Alle weiteren Vergütungsbestandteile werden im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Kampagne auf Wunsch des Auftraggebers weder verrechnet noch erstattet.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§6 Nutzungsrechte
1. An sämtlichen Leistungen des Auftragnehmers (insb. Texten, Copys, Creatives Landingpages oder sonstiger dem Urheberrecht unterliegenden Leistungen) wird dem Auftraggeber für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Darüber hinaus ist eine Nutzung durch den Auftraggeber oder durch Dritte nur nach schriftlicher Vereinbarung und Freigabe durch den Auftragnehmer zulässig.
2. An den durch die Kampagne gesammelten Daten (insb. Bewerberdaten) hat der Auftragnehmer, im Rahmen der datenschutzrechtlichen Einwilligung der betroffenen Bewerber, ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht, das auch zukünftige Nutzungen umfasst. Sofern ein solches nicht besteht, räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer – soweit rechtlich zulässig – ein solches Nutzungsrecht ein. Dem Auftraggeber wird im Gegenzug vom Auftragnehmer ein auf den Kampagnenzweck bezogenes Nutzungsrecht an den benötigten Daten eingeräumt; das 14 Tage nach dem Vertragsende endet.
3. Der Auftraggeber darf keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die er im Rahmen der Kampagne Zugang erhält, an Dritte weiterzugeben. Für Schäden, die der Auftragnehmer oder Dritte aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmung durch den Auftraggeber erleidet, haftet dieser.
§7 Widerrufsrecht
Der Auftragnehmer schließt ausschließlich mit Unternehmen i.S.d. § 14 BGB Verträge, sodass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
§8 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach folgender Maßgabe:
a. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
b. Für Schäden, die auf einer (leicht) fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Auftragnehmer unter Begrenzung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
2. Unberührt bleibt eine Haftung aus der Nichteinhaltung einer Garantie oder einer zugesicherten Eigenschaft oder arglistigen Täuschung.
§9 Urheberrecht, Schutzrechte Dritter
1. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Einschränkungen dieses Nutzungsrechts bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2. Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle an den Auftragnehmer überlassenen Arbeitsmaterialien, ( Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers) insbesondere dem Urheberrecht unterliegendes Material- frei von Rechten Dritter sind oder die zur Nutzung erforderlichen Einwilligungen vorliegen. Von der Inanspruchnahme Dritter aus solchen Rechten, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer frei.
§10 Referenznennung
Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber in jeder Form zu Werbezwecken als Referenz nennen, ist zur Nennung aber nicht verpflichtet. Dies umfasst auch die Benutzung sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers, sowie die im Rahmen der Kampagne erstellten Materialien. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn diese gesondert schriftlich vereinbart worden sind.
§11 Schlussbestimmungen
1. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Berlin.
4. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen geltend machen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der 2hearts.Company – huhle media GmbH für Kartenprodukte
§1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der **2hearts.Company – huhle media GmbH** (nachfolgend „**Verlag**“) und dem jeweiligen gewerblichen Käufer bzw. Händler (nachfolgend „**Kunde**“).
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Verlag stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2. Vertragsabschluss
Angebote des Verlags sind freibleibend.
Eine Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar, das der Verlag innerhalb angemessener Frist durch Lieferung oder Auftragsbestätigung annehmen kann.
§3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von **14 Tagen ab Rechnungsdatum** ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§4. Lieferung und Versand
Lieferungen erfolgen ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verlags.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und etwaige Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.
§6. Leihweise überlassene Verkaufsdisplays
Der Verlag stellt dem Kunden für die Präsentation der Grußkarten Verkaufsdisplays leihweise und unentgeltlich zur Verfügung.
Das Display bleibt **Eigentum des Verlags**. Der Kunde ist verpflichtet, es pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen.
Beendigung der Zusammenarbeit liegt insbesondere vor, wenn
a) der Kunde dies dem Verlag ausdrücklich mitteilt oder
b) innerhalb eines Kalenderjahres keine neue Bestellung von Grußkarten durch den Kunden erfolgt.
Im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit ist der Kunde verpflichtet, das Display innerhalb von **4 Wochen frei Haus** an die vom Verlag angegebene Anschrift zurückzusenden.
Erfolgt die Rücksendung trotz Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, ist der Verlag berechtigt, das betreffende Display dem Kunden pauschal mit **150,- EUR** in Rechnung zu stellen.
§7. Kommissionsware
Der Verlag liefert auf Wunsch des Kunden Grußkarten auch auf Kommissionsbasis.
Der Kunde erhält die Kommissionsware für einen Zeitraum von **bis zu 24 Monaten** ab Lieferdatum.
Innerhalb dieser 24 Monate kann der Kunde die Ware ganz oder teilweise rückstandsfrei an den Verlag zurückgeben.
Nach Ablauf der 24 Monate ist der Verlag berechtigt, alle nicht retournierten Waren vollständig zu berechnen.
Der Kunde verpflichtet sich, Bestände und Rücksendungen ordnungsgemäß zu verwalten und dem Verlag auf Verlangen Bestandsübersichten vorzulegen.
§8. Mängel und Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von **7 Tagen** schriftlich zu rügen.
Bei berechtigten Mängeln leistet der Verlag nach eigener Wahl Ersatz oder Gutschrift. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Verlag nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
§9. Haftung
Der Verlag haftet nur für **Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit**.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verlag lediglich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. **Kardinalpflichten**), jedoch begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
§10. Datenschutz
Der Verlag verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Verlags.
§11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der **Bundesrepublik Deutschland**.
Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der **Sitz des Verlags**.
§12. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
2hearts.Company – huhle media GmbH
Bertha-Benz-Str. 5
10557 Berlin
Tel.: 030 985 4042-0
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